"Office Works" hört sich ja schon mal sehr offiziell und vertrauenswürdig an, wer allerdings mit der Firma Office Works Service Ltd. zu tun bekommt, muss sich schnell eines anderen belehren lassen. Das Unternehmen ist eine typische B2B-Abofalle und hat es auf Unternehmer und Selbständige abgesehen. Für nutzlose Leistungen werden hohe Rechnungen gestellt.
Die Akquise ist bewährt und vielfach kopiert: In einer Kombination aus Telefonanruf und Trick-Fax werden die Opfer - ausschließlich Gewerbetreibende - relativ schnell und oft unbemerkt in ein zweifelhaftes Vertragsverhältnis gelockt. Mit der Bitte, vorhandene Daten abzugleichen erschleichen sich die Gauner eine angebliche Zustimmung zum Vertrag. Meist wird das "Kleingedruckte" übersehen oder nicht genau genug gelesen. Hier steht nämlich, dass mit der Rücksendung des Faxes ein Vertrag für Marketing-Dienstleistungen eingegangen wird und es eigentlich um viel mehr geht, als nur einen kostenlosen Datenabgleich.
Wer dann recherchiert, erlebt ein böses Erwachen: Das Internet ist voll von Beispielen dieser Masche und eine Googlesuche nach der Office Works Services Ltd. führt zum bulgarischen Handelsregister, wo die Firma erst 2024 eingetragen wurde. Als Unternehmenszwecke werden in einer ellenlangen Liste alle möglichen Dienstleistungen geführt, darunter auch Werbe- und Werbedienstleistungen. Manager der Office Works Services Ltd. ist Nazif Abdurahman, der in der Szene bereits als Manager der Euro Verlag Service Ltd untergekommen ist, die ein ähnliches Geschäftsmodell betreibt und über die Rechtsanwalt Daniel Loschelder bereits berichtet hatte.
Wie immer beginnt das Drama mit einem sogenannten Cold Call, also einem ungefragt erfolgten Telefonanruf. So etwas ist zwar unzulässig und kann abgemahnt werden, andererseits sind anschließend unterschriebene Verträge nicht automatisch deshalb ungültig. Angerufen werden in aller Regel Unternehmen, die bereits in lokalen Anzeigenblättern inserieren, oder in kostenlosen Verzeichnissen geführt werden. Mit dem Hinweis, dass Daten nicht aktuell sind und auch der Wandel zu einem kostenpflichtigen Angebot droht, wird die Schlinge immer enger gezogen. Das gipfelt in der Zusendung eines Faxes. Das Opfer wird aufgefordert, Daten zu prüfen und das Formular zurückzusenden.
Das war`s dann und in schneller Folge schlagen Rechnungen auf - unerwartet und mit unverschämten Forderungen.
Angeblich soll mit der Zurücksendung des Faxes die Veröffentlichung diverser Anzeigen in mehreren Auflagen beauftragt worden sein. Für die Umsetzung zeichnet eine Lokale Reklam Tic Lt. Sti verantwortlich, die die Vertragsabwicklung offenbar der Office Works Service Limited übertragen übertragen hat. Diese Aufgabenteilung ist in der Abofallenbranche durchaus üblich, so Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz aus München.
Eine Abwehr der Rechnung der Office Works Services Ltd. ist möglich und sinnvoll, denn das im Verbraucherrecht übliche Widerrufsrecht gibt es für Gewerbetreibende nicht. Als Anwälte für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht hat die Kanzlei LoschelderLeisenberg in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten gegen solchen Machenschaften vertreten und vor hohen Zahlungen bewahren können.
Rechtsanwalt Loschelder: „Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich. Ob eine Rechnung der Office Works Services Ltd. letzten Endes rechtens ist, muss jeder für sich entscheiden. Die Entscheidung, solche Forderungen einfach zu ignorieren, ist aber gefährlich, denn unwidersprochen kann eine Forderung schnell rechtskräftig werden." Weitere Infos dazu gibt es auf der Homepage der Kanzlei auf der Seite „Office Works Service LTD.“
Angriffspunkte sind Überprüfungen der Zulässigkeit, z.B. die Frage nach der transparenten Geschäftsabwicklung und ob die Opfer bewusst getäuscht wurden.Loschelder: "Man kann davon ausgehen, aber offiziell wehren muss man sich mit den geeigneten Rechtsmitteln trotzdem!"